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Branchenregelungen für Gefahrstoffe

Branchenregelungen vereinfachen das Gefahrstoffmanagement in den Betrieben. Der Arbeitskreis „Gefahrstoffe im KMU“ des AGS-Unterausschusses I „Gefährdungsbeurteilung“ ist daran interessiert, dass diese Regelungen bekannt und weitere Branchenreglungen formuliert werden.

Branchenregelungen zur Hilfe beim Gefahrstoffmanagement sind überbetriebliche Unterstützungskonzepte. Sie werden zentral erarbeitet und nehmen dem Unternehmer eine große Zahl der zum Gefahrstoffmanagement notwendigen Ermittlungs- und Beurteilungsschritte ab.

In der TRGS 400 „Ermitteln und Beurteilen von Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Anforderungen“ heißt es: „Für den Fall, dass die in einer Branche vorhandenen Arbeitsbereiche im Rahmen einer Branchenregelung bereits beurteilt wurden, kann der Arbeitgeber die weiteren Maßnahmen an dieser Beurteilung ausrichten.“

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